Börsen-Zeitung, 26. März 2022
Frau Hielkema, welche Auswirkungen könnte der Krieg in der Ukraine auf die Versicherungswirtschaft haben?
Als Erstes haben wir die direkten Auswirkungen untersucht. Und hier sehen wir, dass die Auswirkungen sehr begrenzt sind. Das Anlagen-Exposure sowohl des Versicherungssektors als auch der betrieblichen Altersversorgung gegenüber Russland ist gering. Es beträgt 0,1 % für den Versicherungssektor und 0,2 % für die betriebliche Altersversorgung. In dieser Situation ist es sehr wichtig, dass die Branche die Sanktionen umsetzt. Gleichzeitig freuen wir uns, dass die in der Ukraine engagierten Versicherer sehr aktiv sind, um ihre Mitarbeiter dort zu unterstützen und sie aus dem Land zu holen. Aber sie versuchen auch, so gut wie möglich mit der Auszahlung von Schäden fortzufahren.
Wie sieht es mit den Versicherern in der Nachbarschaft der Ukraine aus?
Die Nachbarländer mussten wegen der Bedenken im Zusammenhang mit der grünen Versicherungskarte für Kraftverkehr schnell handeln, und das haben sie auch getan. In Polen erklärten die vier größten Versicherungsgesellschaften, dass sie den Versicherungsschutz für die ersten 30 Tage der grünen Karte übernehmen würden. Sowohl die Branche als auch die Aufsichtsbehörden tun also, was sie können.
Was sind die indirekten Auswirkungen des Krieges?
Wir müssen die Märkte sehr genau beobachten. Es gibt eine Inflation, vor allem wegen der Öl- und Gaspreise, aber auch wegen Problemen in der Lieferkette und der Lebensmittelpreise. Ein großes Risiko für den Versicherungsmarkt im Allgemeinen sind niedrige Renditen in Verbindung mit Marktschocks. Wir haben in unserem Stresstest im vergangenen Jahr darauf hingewiesen. Und das Ergebnis war, dass unser Markt das verkraften kann. Aber es besteht immer noch das Risiko eines doppelten Rückschlags, eines Double Hit, nämlich eines Rückgangs des risikofreien Zinssatzes in Kombination mit einem Anstieg der Risikoprämien. Das ist ein Schlüsselrisiko, auf das wir uns konzentrieren.
Müssen Sie die Stresstests in Anbetracht des Krieges neu konzipieren, oder ist dies durch das Double-Hit-Szenario abgedeckt?
Ich denke, es ist das Letztere. Es ist gut zu wissen, dass wir gerade einen Stresstest für das Double-Hit-Szenario in Zeiten niedriger Renditen durchgeführt haben, bei dem wir feststellen konnten, dass alle teilnehmenden Unternehmen nach dem Schock genügend Vermögenswerte hatten, um die Verbindlichkeiten zu bedienen. Je nachdem, wie sich die Dinge entwickeln, könnten wir Marktentwicklungen identifizieren, die wir in den nächsten Stresstest einbeziehen wollen – insbesondere die Inflation hat unsere Aufmerksamkeit. Es wird mit Sicherheit neue Stresstests geben, und dann müssen wir darüber diskutieren, welche Szenarien wir wählen werden. Aber dieses Jahr stehen die Pensionsfonds auf der Tagesordnung. Wir erwarten also in diesem Jahr keinen Stresstest für die Versicherungen.
Wann ist der nächste Stresstest geplant?
Im Moment ist er für 2024 geplant. Es gibt jedoch noch einen weiteren Stresstest, der durchgeführt werden muss: ein gemeinsamer Stresstest zum Klimawandel mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden und der EZB. Die Europäische Kommission hat dies in ihrer Klimastrategie gefordert. Sie hätte gerne einen Stresstest zu den Auswirkungen der vielen Maßnahmen, die in dieser Strategie enthalten sind. Ich möchte nicht gleichzeitig einen Stresstest für Versicherungen und einen Stresstest für das Klima durchführen. 2023 wird der eine und 2024 der andere Test durchgeführt.
Kommen wir zu einem anderen Bereich der Überprüfung – Solvency II. Was sind für Sie die wichtigsten Punkte bei der Überprüfung von Solvency II?
Solvency II hat die Branche stark verändert – zum Besseren. Wo müssen wir jetzt Verbesserungen suchen? Einige der Ratschläge, die EIOPA gegeben hat, beziehen sich darauf, wie die Gruppenaufsicht besser funktionieren könnte…. Lesen Sie das gesamte Interview mit Petra Hielkema, geführt von Thomas List und Bernd Neubacher, erschienen am 26. März 2022 in der Börsen-Zeitung hier (PDF).
Text: Börsen-Zeitung, 26. März 2022, Seite 3 (Zweitveröffentlichungsrecht)
© Bildquelle: EIOPA / Petra Hielkema