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EU-Bankenpaket 2021 – Herausforderungen direkt angehen

Was sind die Auswirkungen für Banken und Aufsichtsbehörden? Diese und weitere Fragen klären die Expertinnen und Experten von KPMG in diesem Artikel.

Mit einem Jahr Verspätung hat die Europäische Kommission im Oktober 2021 ihren Vorschlag für die endgültige Umsetzung von Basel III – auch bekannt als Basel IV – veröffentlicht. Mit dem Bankenpaket 2021 ist Europa das erste große Land, das eine Vision und einen Zeitplan für die Umsetzung der jüngsten globalen Reformen des Basler Ausschusses vorlegt.

Das Paket zielt darauf ab, die Finanzstabilität zu verbessern und gleichzeitig den Finanzfluss in die Wirtschaft zu erleichtern, während sich Europa von der Pandemie erholt und auf Kohlenstoffneutralität umstellt. Seine Hauptbestandteile sind Überarbeitungen der Eigenkapitalverordnung (CRR III), der Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) und der “Daisy Chain”-Vorschlag (zur Änderung der CRR im Bereich der Abwicklung). Das vorgeschlagene Anwendungsdatum ist Januar 2025.

Erwartete Auswirkungen auf hoher Ebene

Das EU-Paket übernimmt den Großteil der Vorschläge des Basler Ausschusses, nimmt jedoch einige spezifische Änderungen vor. Diese wurden von der europäischen Bankenbranche weitgehend begrüßt. Insbesondere sieht das Paket eine lange Übergangsfrist vor, mit reduzierten Risikogewichten im Standardansatz für Wohnbauhypotheken und Kredite an Unternehmen ohne Rating. Diese Maßnahmen werden den potenziellen Anstieg der risikogewichteten Aktiva vieler Banken erheblich reduzieren, indem sie die Auswirkungen des Output Floors (OF) – einer Mindestkapitalanforderung für Banken, die interne Modelle verwenden – begrenzen. Die OF ist auf 72,5 % der Eigenmittelanforderung festgelegt, die nach dem Standardansatz gelten würde.

Die Kommission schätzt, dass die vollständige Umsetzung ihrer Vorschläge bis 2030 zu einer gewichteten durchschnittlichen Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen um 6,4 % bis 8,4 % führen würde. Nach Angaben der EBA müssten 10 der 99 in ihrer Auswirkungsstudie untersuchten Banken (die zusammen 75 % der Bankaktiva in der EU repräsentieren) insgesamt weniger als 27 Mrd. EUR aufbringen, um die Eigenkapitalanforderungen des Pakets zu erfüllen.2 Dies entspricht etwa 2 % des gesamten aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals in Höhe von 1 414 Mrd. EUR, das die 99 untersuchten Banken Ende 2019 hielten.

Mehr Zeit für Anpassungen

Die Europäische Kommission schlägt vor, CRR III und CRD VI ab Januar 2025 anzuwenden. Es sind mehrere Einführungszeiträume geplant, wobei die vollständige Umsetzung bis 2032 erfolgen soll:

  • Die Anwendung der SF wird von 2025 bis 2030 schrittweise eingeführt, was bedeutet, dass Banken, die auf internen Ratings basieren (IRB), bis zum Ende dieses Zeitraums nicht die vollen 72,5 % der Eigenmittelanforderung nach dem Standardansatz halten müssen.
  • Ungeratete Unternehmen mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,5 % oder weniger erhalten im Standardansatz mindestens bis 2032 ein reduziertes Risikogewicht von 65 % gegenüber 100 % in den Vorschlägen des Basler Ausschusses (wenn sie nicht “Investment Grade” oder KMU sind).
  • Auch für Immobilienhypotheken wurde eine Übergangsregelung vorgesehen. Für risikoarme Forderungen, die durch Hypotheken auf Wohnimmobilien besichert sind, kann bis 2032 oder 2029 ein günstiges Risikogewicht gelten, abhängig von bestimmten definierten Bedingungen.

Über Basel hinausgehen

In einigen Bereichen geht das Paket über die endgültige Umsetzung von Basel III hinaus. Es schlägt eine Reihe von Verbesserungen der bestehenden EU-Bankenvorschriften vor, darunter:

  • ESG-Anforderungen. Das Paket erwartet von den Banken, dass sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) auf individueller Ebene identifizieren, offenlegen und managen. Die Leitungsorgane sind außerdem verpflichtet, diese Risiken in die Strategien der Banken einzubeziehen und Pläne zu entwickeln, um ihnen zu begegnen. Im Einklang mit den Zielen der Strategie für die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft geben die Vorschläge den Aufsichtsbehörden die Befugnis, ESG-Risiken durch den aufsichtsrechtlichen Rahmen, wie den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) oder Klimastresstests, zu berücksichtigen.
  • Fit and Proper”-Bewertungen. Das Paket schlägt einen stärker harmonisierten Ansatz für Fit-and-Proper-Rahmenwerke in der EU vor. Es legt Mindestanforderungen für die Inhaber von Schlüsselfunktionen fest und schlägt einen gemeinsamen Bewertungsrahmen vor, um die Einhaltung der Anforderungen durch die Mitglieder der Geschäftsleitung zu überprüfen.
  • Zweigstellen in Drittländern (TCBs). Das Paket definiert einen neuen gemeinsamen Rahmen für TCBs, der alle Zweigstellen aus Nicht-EU-Ländern verpflichtet, ein neues Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Die zuständigen nationalen Behörden werden ermächtigt, die Systemrelevanz von TCBs zu bewerten, was zu Anforderungen für eine Subsidiarisierung oder Umstrukturierung oder zur Auferlegung von Anforderungen der zweiten Säule führen könnte.

Was bedeutet das für die Banken?

Die in dem Paket enthaltenen Vorschläge müssen noch im Europäischen Parlament diskutiert werden und könnten noch Änderungen erfahren. Dennoch sollten die Banken schon jetzt damit beginnen, sich auf den neuen Rechtsrahmen vorzubereiten. In einem ersten Schritt können die Institute die folgenden sechs Maßnahmen in Betracht ziehen:

  • Durchführung einer Folgenabschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kapitalplanung.
  • Erkennen der Schwachstellen und der Anfälligkeit für idiosynkratische Auswirkungen.
  • Optimierung der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA), beginnend mit dem Standardansatz für das Kreditrisiko.
  • Durchführung einer Gap-Analyse (oder Aktualisierung früherer Basel-III-Analysen), einschließlich wichtiger Änderungen an der IT-Infrastruktur und den Daten.
  • Nutzung der Ergebnisse dieser Analyse zur Anpassung der Risikobereitschaft, des Kreditrisikorahmens oder der Geschäftsmodellentscheidungen – einschließlich der Produktgestaltung -, um die Auswirkungen des Pakets abzumildern.
  • Verstärkung der “ESG-Kultur” und Sicherstellung, dass die Exposition gegenüber ESG-Risiken identifiziert, verwaltet und offengelegt werden kann.

Ein Blick in die Zukunft

Das Bankenpaket der EU stellt die europäischen Banken vor zahlreiche Herausforderungen. Obwohl den Instituten mehr Zeit für die Anpassung eingeräumt wurde, bereiten die neuen Vorschriften vielen weiterhin Sorgen, insbesondere wenn man bedenkt, wie unterschiedlich sie sich auf die einzelnen Länder und Geschäftsmodelle auswirken.

Einige Entwicklungen sind jedoch bereits zu beobachten. So haben einige Kreditgeber bereits damit begonnen, ihre Preisgestaltung an die neuen Vorschriften anzupassen, indem sie z. B. von Kreditnehmern ohne Rating mehr verlangen. Diese Maßnahmen erzeugen Druck, die Verfügbarkeit von Rating-Scores für Unternehmen auszuweiten.

Kurzum, die Banken sollten ihre Hausaufgaben in Bezug auf das Bankenpaket machen, um sicherzustellen, dass sie die sich ändernden aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Erwartungen bis zum Umsetzungstermin erfüllen können.

Text: KPMG
Titelbild: Floriane Vita via Unsplash

Übersetzung der Redaktion

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