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EU-Behörde zur BEkämpfung der Geldwäsche & Europäische Zusammenarbeit bei AML/CFT

Die EZB hat Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen neuen Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche abgegeben. Was bedeutet das für die Banken?

Die meisten europäischen Banken dürften inzwischen mit dem im Mai 2020 veröffentlichten 6-Säulen-Aktionsplan der EU zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vertraut sein. Der Plan soll durch ein Paket von vier Legislativvorschlägen umgesetzt werden, die die Schaffung von:

1. Eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA), die sowohl direkte als auch indirekte Aufsichtsbefugnisse für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) hat. Die AMLA wird durch eine Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-Money Laundering Authority Regulation, AMLAR) eingerichtet.

2. Ein neues AML/CFT Single Rulebook, das durch folgende Verordnung eingeführt wird:

  • Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR1)
  • Die 6. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLD6)
  • Änderung der Verordnung über den Geldtransfer mit Schwerpunkt auf kryptografischen/virtuellen Vermögenswerten

Zusammengenommen versprechen diese Vorschläge eine Stärkung und Modernisierung des EU-Ansatzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie werden einen detaillierteren Rechtsrahmen schaffen, der – in Anbetracht der beiden Verordnungen – unmittelbar in der gesamten EU anwendbar sein wird. Die zentrale Aufsicht und Überwachung wird viel stärker sein als bisher.

Die AMLA, die das Kernstück der integralen Aufsicht ist, wird sowohl mit der direkten Aufsicht über Finanzinstitute mit hohem Risiko als auch mit der indirekten Aufsicht über den Finanz- und Nicht-Finanzsektor beauftragt.

Bei Instituten, die nicht direkt von der AMLA beaufsichtigt werden, wird die praktische Durchführung der AML/CFT-Aufsicht weitgehend an die zuständigen nationalen Behörden (NCAs) delegiert. Dennoch umfasst das Mandat der AMLA mehrere wichtige Zuständigkeiten, die für nicht direkt beaufsichtigte Unternehmen von großer Bedeutung sind. Zu diesen Kompetenzen gehören unter anderem die Übernahme der Aufsicht über ein einzelnes Finanzunternehmen im Falle relevanter AML/CTF-Probleme und die Koordinierung der nationalen Aufsicht mit dem Ziel:

  • Erhöhung der Wirksamkeit der Durchsetzung des AML/CTF Single Rulebook; und
  • Herausgabe von AML/CFT-Regulierungs- und technischen Durchführungsstandards, Leitlinien und Empfehlungen, die für die aufsichtsführenden NCAs verbindlich sind.

Die Anzahl der Unternehmen, die direkt von der AMLA beaufsichtigt werden, wurde ursprünglich auf 12 bis 20 Institute in Europa geschätzt. Das indirekte Aufsichtsmandat der AMLA und ihre Rolle als Standardsetzer werden sie jedoch mit Sicherheit zur führenden GwG/CTF-Behörde der EU machen, die alle Verpflichteten des gesamten Finanz- und Nichtfinanzsektors beaufsichtigt. Alle Institutionen und Unternehmen – auch wenn sie damit rechnen, aus dem Kreis der 12 bis 20 direkt beaufsichtigten Organisationen ausgeschlossen zu werden – müssen die Bedeutung der AMLA auch für sie erkennen und sich entsprechend vorbereiten.

Es ist bemerkenswert, dass sich die Aufsichtsbefugnisse der AMLA und der von ihr direkt und indirekt beaufsichtigten Institute in mehreren Bereichen mit der Aufsichtstätigkeit der EZB überschneiden.

Diese Überschneidung zwischen den Zuständigkeiten und Befugnissen der GwG und der EZB ist ein Grund, warum die EZB ein großes Interesse an der Entwicklung des neuen AML/CFT-Systems und der Einrichtung der AMLA als Aufsichtsbehörde hat.

Die Überschneidungen zwischen der AMLA-Aufsicht und der Aufsicht durch die EZB sind vor allem in den folgenden Bereichen der doppelten Zuständigkeiten zu beobachten:

  • Erteilung und Entzug von Banklizenzen
  • Genehmigung des Erwerbs von qualifizierten Beteiligungen
  • Durchführung von Eignungsprüfungen von Vorstandsmitgliedern, einschließlich der Befugnis, Änderungen zu verlangen
  • Bewertung der Angemessenheit von AML/CTF-Governance-Elementen, die dann in die SREP-Bewertung der EZB und die Festlegung eines möglichen SREP-Zuschlags einfließen.

Die Befugnis der AMLA, den beaufsichtigten Instituten verbindliche Entscheidungen aufzuerlegen und Verwaltungssanktionen von bis zu 10 % des Umsatzes oder 10 Mio. EUR (je nachdem, welcher Betrag höher ist) zu verhängen, ist ein scharfes Schwert, das die Entschlossenheit der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung widerspiegelt und die Strenge des neuen AML/CFT-Systems der EU unterstreicht.

Betrachtet man diese Bereiche der aufsichtsrechtlichen Befugnisse der AMLA, so wird deutlich, dass die Entstehung der AMLA als Aufsichtsbehörde auf europäischer Ebene direkte Auswirkungen auf viele der aufsichtsrechtlichen Aufgaben der EZB haben wird. In einer Rede1 vom 22. Juni 2022 wies Elizabeth McCaul, Vertreterin der EZB im Aufsichtsgremium, darauf hin, dass “obwohl die Aufsichtsfunktion der EZB ausschließlich aufsichtsrechtlicher Natur ist, der EU-Rahmen eine verstärkte Rolle der Aufsichtsbehörden im Bereich AML/CTF vorsieht“. Sie nannte die AMLD5, CRD V und die Leitlinien und technischen Regulierungsstandards der EBA als einige der Quellen für die eigenen AML/CTF-bezogenen Kompetenzen der Aufsichtsbehörden.

Die EZB begrüßt die Einrichtung der AMLA als neue Aufsichtsbehörde, regt jedoch an, die Verordnungen, die die Tätigkeiten der AMLA definieren, zu ändern. Die erklärten Ziele der EZB sind dabei:

  • eine aktive Zusammenarbeit zwischen der AMLA und der EBA (sowie der ESMA und der EIOPA) bei der Formulierung von regulatorischen Leitlinien oder technischen Standards und dem Informationsaustausch in Bereichen mit geteilter Zuständigkeit zu erreichen
  • Schaffung eines Koordinierungsmechanismus zur Vermeidung von Widersprüchen, Verwirrung oder unbeabsichtigten Folgen bei der Ausübung von Aufsichtsbefugnissen im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung
  • Ausweitung und Einführung objektiver Auswahlkriterien. Dies würde eine Stigmatisierung der 12 bis 20 Institute vermeiden, die für die direkte AMLA-Aufsicht ausgewählt werden, weil sie nach interner Einschätzung der Aufsichtsbehörden ein hohes AML/CTF-Risiko aufweisen, aber eine Auswahl ermöglichen, bei der die internen vertraulichen Risikobewertungen der Aufsichtsbehörden nicht offengelegt werden, und die Zahl der direkt beaufsichtigten Institute erhöhen.
  • Ausweitung der Befugnisse der AMLA zur indirekten Beaufsichtigung, um die Kohärenz in der EU zu fördern, wobei die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert werden, bei Bedarf Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen – einschließlich der Verwendung risikobasierter Kategorien, um Verhältnismäßigkeit und Effizienz zu gewährleisten. Dies würde den Einfluss der AMLA auf alle SSM-Banken weiter stärken, nicht nur auf die, die einer direkten AMLA-Aufsicht unterliegen.
  • Die Schaffung einer zusätzlichen Meldeebene sollte vermieden werden, z.B. durch die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung und den Aufsichtsbehörden durch die Nutzung bestehender aufsichtlicher Datendrehscheiben.

Banken und andere Finanzinstitute sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Beitrag der EZB dazu führen könnte, dass das die AMLA mehr Banken direkt beaufsichtigt als derzeit angenommen, und dass die AMLA größere indirekte Auswirkungen auf andere SSM-Banken hat als ursprünglich vorgesehen.

Obwohl es unmöglich ist, vorherzusagen, welche Auswirkungen die jüngsten Stellungnahmen der EZB auf das neue EU-System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben werden, können zwei wichtige Schlussfolgerungen gezogen werden:

  • Erstens, dass sich die EZB bewusst ist, dass eine neue und ebenso mächtige Aufsichtsbehörde die europäische Bühne betritt, und dass es nun an der Zeit ist, dafür zu sorgen, dass der Rahmen eine effektive Zusammenarbeit zwischen beiden Behörden ermöglicht.
  • Zweitens, dass die zu AML/CTF verpflichteten Parteien (sowohl im Finanz- als auch im Nichtfinanzbereich) mit einer ähnlichen Zunahme der AML/CTF-Regulierung rechnen sollten, wie sie im Bereich der Aufsicht durch indirekt beaufsichtigte Unternehmen zu beobachten war, als die EZB die führende Aufsichtsbehörde der EU wurde, und wie sie den Umfang und die Granularität ihrer Aktivitäten in den folgenden Jahren ausweitete.

Text: KPMG
Titelbild: Unsplash

Übersetzung der Redaktion

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