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Herausforderungen der ESG-Berichterstattung bewältigen

FMF Mitglied Infront betrachtet einige der Herausforderungen, die mit der ESG-Berichterstattungspflicht auf Finanzdienstleister zukommen, und gibt Tipps zur Bewältigung dieser Herausforderungen.

Im April 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die technischen Regulierungsstandards (RTS) Level 2[1] zu den „nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)“. Die Level-2-RTS ergänzen die im März 2021 eingeführten Maßnahmen der Level-1-RTS und sollen ab Januar 2023 gelten. Eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Einer der zentralen Aspekte der Level-2-RTS ist die ESG-Berichtspflicht: Sie fordert von Vermögensverwaltern und anderen Investmentunternehmen, ESG-Berichte vorzulegen mit qualitativen und quantitativen Informationen über die Anlageprodukte, die sie ihren Kunden anbieten. Außerdem müssen die Finanzunternehmen auf ihrer Website und in vorvertraglichen Dokumenten Informationen zur Nachhaltigkeit der Produkte bereitstellen und deutlich machen, wie Nachhaltigkeitsrisiken gemessen und gewichtet werden.

 

ESG-Transparenz im Fokus

Mit den Level-2-RTS werden Inhalt und Format der ESG-Berichterstattung festgelegt. Die ergänzenden technischen Standards sollen die ESG-Aspekte von Anlageprodukten für Anleger verständlicher und klarer machen. Zwar erstellen viele Finanzdienstleister schon heute eigene Nachhaltigkeitsberichte, doch fehlen bisher einheitliche Vorgaben für Struktur und Inhalt dieser Berichte. Dies führte dazu, dass sich eine ganze Reihe von Berichtsformaten herausgebildet hat, darunter der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die Global Reporting Initiative (GRI).

ESG-Risiken analysieren

Um der Forderung nach quantitativen ESG-Daten im Rahmen der Berichtspflicht nachkommen zu können, müssen Unternehmen einem klar definierten Ansatz und einer eindeutigen Methodik zur Messung von ESG-Risiken folgen. Eine solche Methodik wäre beispielsweise ein relatives Scoring-Modell, mit dem sich einzelne Investitionen vergleichen und bestimmte Portfoliomerkmale analysieren lassen. Bei diesem Ansatz werden die Risikobewertungen zunächst in die drei Kategorien Umwelt, Soziales und Governance unterteilt und anschließend in Unterkategorien aufgeschlüsselt. So können zum Beispiel in der Kategorie „Umwelt“ Bewertungen für Unterkategorien wie „Emissionen insgesamt“, „Ressourcenverbrauch“, „CO2-Fußabdruck Produkt“ und „CO2-Fußabdruck Zulieferer“ erstellt werden.

Bei der Risikodefinition sollten auch Reputationsrisiken in Betracht gezogen werden. Diese könnten sich beispielsweise durch Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen ergeben, die selbst von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sind oder kein ausreichendes Nachhaltigkeitsengagement haben.

Kundenprofile erstellen

Ein weiteres wichtiges und mit der ESG-Berichtspflicht in direkter Verbindung stehendes Thema ist die Erstellung von Kundenprofilen. Hierbei geht es um die Frage, welche Anlageprodukte den Nachhaltigkeitskriterien eines Kunden entsprechen und ihm demzufolge angeboten bzw. bei der Investmentverwaltung berücksichtigt werden können.

Bei Bestandskunden, deren Portfolio möglicherweise eine Mischung aus ESG- und Nicht-ESG-Produkten umfasst, sollten alle nötigen Änderungen einzelner Workflows, Berichte und Bewertungen frühzeitig erkannt und umgesetzt werden.

So unterstützt Infront die ESG-Berichterstattung

Infront bietet eine Reihe von SFDR- und EU-Taxonomie-konformen Funktionen zur Erstellung von Kundenprofilen, Risikobewertung und ESG-Berichterstattung, darunter auch Ex-ante- und Ex-post-Compliance-Checks.

Um Kunden bei der Messung und Verwaltung ihrer ESG-Risiken noch besser unterstützen zu können, arbeitet Infront mit Clarity AI zusammen, einer globalen Plattform für Data Science und Technologie, die mithilfe von maschinellem Lernen und Big Data Erkenntnisse zu Umwelt- und sozialen Auswirkungen gewinnt. Gemeinsam mit Clarity AI integriert Infront ESG-Risiko-Scores für mehr als 30.000 Unternehmen, 200.000 Fonds und 400 Regierungen und bietet Granularitätsstufen von insgesamt 18 Scores, darunter ESG-Gesamtwertung, Umwelt-, Sozial- und Governance-Scores sowie ESG-Sub-Scores.

Außerdem unterstützt Infront ab sofort die Erstellung von Kundenprofilen, Zielgruppenabgleiche und Eignungsprüfungen – Funktionen, die es Kunden erleichtern, die Zielmärkte ihrer Produkte entsprechend der neuen MiFID-II-Governance-Anforderungen zu definieren. Nicht zuletzt können ESG-Scores auch in den Investitions- und Kundenserviceprozessen genutzt werden.

Die ESG-Berichtspflicht ist ein grundlegender Aspekt der neuen ESG-Verordnung. Finanzdienstleister sollten daher auf Lösungsanbieter setzen, die alle ihre Anforderungen und Bedürfnisse hinsichtlich ESG-Berichterstattung erfüllen.

[1] https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/C_2022_1931_1_EN_ACT_part1_v6%20(1).pdf

Quelle: Infront

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