Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des Vereins können juristische Personen sowie Verbände, Kreditinstitute, Finanzinstitute und deren Dienstleister,
insbesondere Anwaltssozietäten und Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie Körperschaften, insbesondere das
Land Hessen und die Stadt Frankfurt, werden, nicht jedoch natürliche Personen. Ordentliche Mitglieder sind in den Mitgliederversammlungen
stimmberechtigt.