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Frankfurt Main Finance im Finanzausschuss des Bundestages

Am 4. November diskutierte der Finanzausschuss des Bundestages die geplante Reform der Bankenabgabe. Frankfurt Main Finance, vertreten durch Geschäftsführer Hubertus Väth, war als Sachverständiger geladen. Das Fazit: Eine Rückzahlung der Bankenabgabe wäre ein gutes Signal für den Finanzplatz Deutschland – ein Ende des Betriebsausgabenabzugsverbots ist ein Muss.

Am 4. November fand im Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur geplanten Neuregelung der Bankenabgabe statt, die wesentliche Veränderungen für die Finanzbranche und den Finanzplatz Deutschland vorsieht. Frankfurt Main Finance war als Sachverständiger geladen, um Fragen zu den Auswirkungen auf die Attraktivität des Standortes zu beantworten.

Im vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die Übertragung von rund 2,3 Mrd. Euro aus dem nationalen Restrukturierungsfonds in den europäischen Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) geplant. Zusätzlich sieht der Entwurf eine Anpassung der steuerlichen Behandlung der Bankenabgabe vor: Künftig soll diese als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden können, wie es steuersystematisch „normal“ und in den meisten europäischen Ländern üblich ist. Bisher war Deutschland eines der wenigen Länder, die ein steuerliches Abzugsverbot für die Bankenabgabe vorsahen. Ein Wettbewerbsnachteil für den Standort.

Kontroverse Diskussion zur steuerlichen Absetzbarkeit

Die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit der Bankenabgabe wurde dennoch kontrovers diskutiert. Während die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) die Änderung befürwortete, sahen Professorin Lena Tonzer, Universität Magdeburg, und Professor Simon Kempny, Universität Bielefeld, falsche Anreizwirkung. Sie argumentierten, dass die Absetzbarkeit die Lenkungswirkung hin zu risikoärmeren Geschäftsmodellen der Banken schwächen könnte, was langfristig die Stabilität des Bankensektors beeinträchtigen könnte.

Hubertus Väth vertrat dagegen den Standpunkt, dass seit Ende 2023 ein umfassendes institutionelles Rahmenwerk mit einheitlichem Aufsichts- und Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) vorhanden ist – und damit wesentliche Meilensteine für ein risikoadäquates Rahmenwerk erreicht wurden. Quasi eine laufende Reifendruckmessung mit Noteinsatzwagen in kurzer Distanz. Spätestens damit sollte die seinerzeitige Ratio des Betriebsausgabenabzugsverbotes als Baustein der Bankenregulierung mehr als verzichtbar sein, die allenfalls ein Notbehelf in der Krise war.

Rückzahlung wäre positives Signal für den Finanzplatz Deutschland

Zur Sicherstellung der Stabilität des Bankensektors sind bereits mehrere Maßnahmen erfolgt. Insbesondere die folgenden sind dabei von Bedeutung:

1. Der Single Resolution Fund (SRF) ist vollständig befüllt.
2. Die Unternehmen im SRM müssen jetzt verbindliche finale Verlustpufferanforderungen (minimum requirements in own funds and eligible liabilities, MREL) erfüllen.
3. Die Unternehmen im SRM haben sich nach den behördlichen Vorgaben abwicklungsfähig gemacht.

Das Fazit unseres Geschäftsführers lautete daher: „Eine Rückzahlung wäre ein positives Signal, das Ende des Betriebsausgabenabzugsverbots ist eine Notwendigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes, denn der Finanzplatz Deutschland bleibt unter seinen Möglichkeiten.“

Die ausführlichen Beiträge unseres Sachverständigen sind unter den folgenden Zeitmarken verfügbar:

35:00 bis 41:27
47:50 bis 52:00
1:05:00 bis 1:07:00
(Fazit) 1:28:30 bis 1:30:50

Die vollständige Aufzeichnung der Anhörung steht in der Mediathek des Bundestages zur Verfügung.

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