Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, CSDDD) formell verabschiedet, die daraufhin am 13. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Ziel der Richtlinie ist es, große Unternehmen in die Verantwortung für eine umweltfreundlichere und sozialere Wirtschaft zu nehmen. Sie gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro und deckt ein breites Spektrum an Geschäftstätigkeiten ab. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen ein risikobasiertes System zur Überwachung, Verhinderung oder Behebung von Menschenrechts- oder Umweltschäden, die in der Richtlinie genannt werden, einführen oder umsetzen. Die neuen Rechtsvorschriften verpflichten diese Unternehmen auch, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen in ihrer gesamten Handlungskette eingehalten werden. Wird ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen festgestellt, müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen ihrer eigenen Tätigkeit, der ihrer Tochtergesellschaften und der ihrer Geschäftspartner in ihrer Handlungskette zu beheben. Die Unternehmen können für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden und müssen vollen Schadenersatz leisten. Unternehmen, die der Richtlinie unterliegen, müssen außerdem einen Klimaschutzplan gemäß dem Pariser Abkommen über den Klimawandel verabschieden und umsetzen.
Die Rechtsvorschrift wurde angenommen, nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hatte. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften und Verwaltungsverfahren zur Einhaltung dieses Rechtstextes umzusetzen. Je nach Größe des Unternehmens wird die Richtlinie nach einem bestimmten Zeitraum von drei bis fünf Jahren anwendbar sein.