Written by 17:15 Mitglieder, Nachhaltigkeit

ESG wird künftig im Investmentprozess unverzichtbar sein

ESG (Environmental Social Governance) wird die Finanzmärkte dauerhaft prägen und wirkt sich insbesondere auf den Investmentprozess aus und zwar auf regulatorischer Ebene und in Bezug auf dem Kunden-/Anlegerinteresse.

Regulatorischer Handlungsbedarf besteht insbesondere im Rahmen von MiFID II und der Offenlegungsverordnung. Auf Vertriebsseite wird dagegen mehr Unterstützung, Transparenz und Aufklärung zu diesem Thema erwartet. In einem Interview spricht Torsten Reischmann von Infront darüber, welche regulatorischen Änderungen zu erwarten sind und welche Auswirkungen diese auf den Investmentprozess haben werden.

Wie schätzen Sie deren Interesse an ESG-Produkten aktuell ein?

Torsten Reischmann: Bereits heute gibt es viele Anleger, die sich für das Thema ESG interessieren. Einige wollen zunächst nur besser verstehen und wünschen sich Transparenz, wie ihr Portfolio z. B. in Bezug auf die Umwelt oder soziale Faktoren wie Kinderarbeit oder Waffenproduktion gesehen wird.  Eine Umfrage von Square Mile unter Finanzdienstleistern zeigt, dass es ein zunehmendes Interesse an speziellen ESG-Produkten gibt, also Produkte, die gezielt ESG-Faktoren berücksichtigen oder sogar ausschließlich nachhaltige Investitionen repräsentieren.

Welche regulatorischen Auswirkungen hat das?

Die neue Offenlegungsverordnung, Anpassungen der MiFID sowie perspektivisch die Taxonomie-Verordnung werden sich alle auf den Investmentprozess auswirken und zu Änderungen führen. Mit MIFID und der am 10. März 2021 in Kraft tretenden Offenlegungsverordnung soll es für Anleger leichter werden, Produkte im Hinblick auf ihre ESG-Ausgestaltung besser zu verstehen und so der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung eine besser Orientieren an den ESG-Präferenzen ermöglichen.

Was sehen Sie als die größten Herausforderungen für das kommende Jahr?

Torsten Reischmann: Im Hinblick auf die Detailausgestaltung der Regulierung sind noch sehr viele Fragen offen: So sieht zum Beispiel die MiFID aktuell, nach unserem Verständnis, eine höhere Anforderung an ESG-Produkte vor, als die Offenlegungsverordnung (umgangssprachlich „Artikel 8 plus“). Ein weiteres Beispiel sind fehlende finale Templates für die vorvertraglichen und regelmäßigen Dokumente unter der Offenlegungsverordnung.

Das vollständige Interview mit Torsten Reischmann und wie Infront seine Kunden bei der Implementierung von regulierungskonformen Lösungen unterstützt, finden Sie hier.

Bild: Julien Roudier/Pixabay

Facebook
X
LinkedIn
(Visited 224 times, 1 visits today)
Close