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DAI-Konferenz „Nachhaltigkeit im Fokus“

Dr. Andreas Jaensch hat für uns an der Konferenz des Deutschen Aktieninstituts teilgenommen. Dort waren sich die Referenten einig: Transparenz, Interoperabilität und Augenmaß sind die entscheidenden Schlüssel für den Erfolg der Nachhaltigkeitsregulierung.

Mit wie gewohnt hochkarätiger Besetzung aus Politik, Regulierung und Wirtschaft fand am 4. Juli die diesjährige Konferenz „Nachhaltigkeit im Fokus“ des Deutschen Aktieninstituts in hybrider Form statt. Im Zentrum der Vorträge und Diskussionen standen die Berichterstattung, Greenwashing sowie die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Dr. Uta-Bettina von Altenbockum, Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit des Deutschen Aktieninstituts, stimmte bereits in der Begrüßung auf das ein, was nicht nur in den nächsten Monaten und Jahren vor Wirtschaft, Finanzbranche und Regulierung, sondern auch vor den Teilnehmern an diesem Tage liegen würde: Dicke Bretter, die zu bohren seien. Denn die wirtschaftliche Transformation sei eine Herkulesaufgabe, der es Herr zu werden gelte, ebenso wie der Regulierungsflut, bei der es auf Augenmaß ankomme. Ein zentrales Thema der Veranstaltung waren dann auch die unterschiedlichen Regulierungsbestrebungen, sei es von EFRAG, ISSB oder BaFin sowie deren Interoperabilität.

So berichtete Nikolaus von Peter, Politischer Referent bei der Europäischen Kommission, über den Stand der EU-Regulierung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Er hob hervor, dass der Richtlinienvorschlag notwendig geworden war, da die freiwilligen Verpflichtungen der Wirtschaft sowohl in Bezug auf deren Beteiligung als auch beim Umfang der Verpflichtungen zu wünschen übriggelassen hätten. Zudem solle auch hier einer Fragmentierung der Regelungen vorgebeugt werden. Die Umsetzung soll zunächst lediglich für große Unternehmen ab 500 MitarbeiterInnen und € 150 Mio. globalem Umsatz gelten. In einem nächsten Schritt sollen dann Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen und über € 40 Mio Umsatz einbezogen werden. KMUs fallen nicht direkt unter die Regelungen. Sofern diese aber Teil der Lieferkette größere Unternehmen sind, schlägt die Regelung dann doch von Anfang an auf diese durch. Ob und inwieweit Finanzunternehmen ebenfalls betroffen sein werden, sei noch offen. Letztlich gelte es, mehr Klarheit über die Bedingungen für Rechtssicherheit und Haftung zu schaffen, und es sei auch im Interesse von Unternehmen und Finanzindustrie, dass eine einheitliche europäische Regelung vorliege.

Im zweiten Vortrag der Konferenz stellte Lars Langer, Vice President HR Processes and Social Sutstainability der DHL Group, die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CS3D) unter sozialen Gesichtspunkten in seinem Unternehmen vor. Dabei handele es sich bislang um eine freiwillige Umsetzung, er sei aber überzeugt, dass Unternehmen sich frühzeitig auf kommende verpflichtende Regelungen einstellen sollten. Letztlich lohne sich Nachhaltigkeit auf allen Ebenen, ob etwa bei der Unternehmensbewertung am Markt, der Mitarbeitermotivation oder im Recruiting.

In der Folge trafen die beiden zentralen Regulierungsbestrebungen in Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufeinander: Die Regelungen des International Sustainability Standards Board (ISSB) und jene der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). So berichtete zunächst Veronika Pountcheva, Board Member des ISSB, über die Zielsetzung der im vergangenen Jahr in Frankfurt angesiedelten internationalen Behörde. Pountcheva hob deutlich hervor, dass es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht darum ginge, lediglich Compliance-Vorgaben zu erfüllen, sondern, dass die Schaffung von Mehrwert im Zentrum der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen müsse – nicht ohne Grund stand ihr Vortrag unter dem Titel „Sustainability Reporting – the path to strategy value creation“. Es gehe vielmehr darum, Risiken und Gelegenheiten zu erkennen, die für den Erfolg und die Schaffung von Mehrwert kritisch seien. Selbstverständlich gebe es längst diverse Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten, allerdings seien diese alles andere als konsistent. Daher gelte es, die unterschiedlichsten Regulierungsquellen –G7, G20, FSB, EU etc. – zu konsolidieren und einen weltweit einheitlichen Standard zu schaffen. Und das ISSB war hier in seinem ersten Jahr äußerst produktiv: Ende Mai wurden nach nur einem Jahr Arbeit bereits die ersten Regelungen S1 – mit den grundlegenden Regeln – sowie S2 – mit den klimabezogenen Regeln – vorgelegt. Grundlegend für den Erfolg ist nach Ansicht Pountchevas, dass nun die Generierung der notwendigen Daten angestoßen werde und die Interoperabilität der wichtigsten Regulierungsbestrebungen – des ISSB und der Europäischen Union – gewährleistet werden. Hier konnte Pountcheva auch gleich Entwarnung geben: Es finde ein ausführlicher Dialog mit der Europäischen Kommission und der EFRAG via Konsultationen statt, in deren Folge die Unterschiede zunehmend geringer würden – deutlich geringer als gemeinhin erwartet werde.

Thomas Dodd, Team Leader Sustainability Reporting der DG FISMA bei der Europäischen Union berichtete im Anschluss über den aktuellen Stand der European Sustainability Standards (ESRS) sowie den Deligated Acts zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der Entwurf der Standards der EFRAG lägen nun vor und mit einem Feedback könne zeitnah gerechnet werden. Zu den Entwürfen wurden unterschiedlichste Kommentare eingereicht, von Fragen der Materialität über stufenweisen Bestimmungen zu sozialen Aspekten und Fragen der Biodiversity oder Fragen nach verpflichtender und freiwilliger Offenlegung. Durch die CSRD würde das Nachhaltigkeitsreporting auf eine ganz neue Stufe auf Augenhöhe mit der finanziellen Berichterstattung gehoben.

Der Nachmittag stand dann zunächst im Zeichen der Praxis. So referierte Daniel Schliefer, Senior Manager Sustainability/Strategy der Vonovia SE, zum Klimapfad des Unternehmens im Kontext von Sience-based targets. Im Fokus stehe bei Vonovia als Immobilienunternehmen folgerichtig der Klimapfad im Gebäudebereich, wobei man sich an den globalen Treibhausgas-Budgets orientiere. Hierfür wurde ein Nachhaltigkeitsperformance-Index auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Ziele und Steuerungselement eingesetzt. Hierbei sieht man aktuell noch die energetische Sanierung als wirkungsvollstes Mittel. Parallel gelte es aber auch, bereits die bestehenden konventionellen Heizungen durch Wärmpumpen und Hybrid-Systeme zu ersetzen sowie PV-Anlagen zu installieren und – wo möglich – eigene quartierweite Wärmenetze zu etablieren. Als zentrales wissenschaftsbasiertes Tool, das auch von Vonovia genutzt wird, habe sich das CREEM-Tool etabliert.

Natasha Santos, Head of StakholderAffairs and Strategic Partnerships bei Bayer Crop Science gab im Anschluss einen Einblick in die Herausforderungen, ausgereifte Rahmenwerke im Bereich Pflanzenschutz zu etablieren. Bei Bayer habe man sich für ein Lösungs- und Impact-orientiertes Vorgehen entschieden. Die erste Säule sei dabei die Emission von Treibhausgasen in der Produktion, die zweite eine Reduktion der Auswirkung des Pflanzenschutzes auf die Natur und die dritte die gezielte Förderung von Kleinbauern. Zentrale Aspekt hierbei seien auch hier Transparenz und Rechenschaftspflichten. Hierzu kooperiere man mit der Task Force on Nature-Realted Financial Disclosures (TNFD.

Den Abschluss bildete schließlich der Vortrag von Dr. Thorsten Pötzsch, Executivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management bei der BaFin zu „Greenwashing aus der Perspektive der Finanzaufsicht“. Als einen zentralen Grund für die Greenwashing-Problematik nannte Pötzsch die Überschneidungen und Inkonsistenzen der unterschiedlichsten Regulierungsbemühungen – vom Green Deal der EU, der Taxonomieverordnung, der Offenlegungsverordnung, den diversen ESG-Ratings bis hin zur der Green Bond-Regulierung. Zugegebenermaßen sei der Begriff des Greenwashing letztlich aber gar nicht so einfach zu fassen, denn es gebe diverse Ebenen, auf denen Greenwashing stattfinden könne: Ob auf der Ebene der Akteure, jener der Themen, bei den Methoden oder auch den Kommunikationskanälen. Aufgrund der daraus entstehenden vielfältigen Ausprägungen, müsse Greenwashing noch nicht einmal zwangsläufig bewusst geschehen – die Bandbreite der unterschiedlichen Ausprägungen führe dazu, dass Greenwashing sowohl vorsätzlich, aber auch fahrlässig oder gar unbewusst erfolge – dies habe letztlich aber primär Auswirkungen auf Haftungsfragen. Auch Pötzsch sieht angesichts der Tragweite des Themas – die ESMA sieht Greenwashing  als systemisches Risiko – einheitliche europäische Regelungen für geboten, die aber mit Augenmaß erfolgen müssten.

So waren sich letztlich alle Referenten einig: Transparenz, Interoperabilität und Augenmaß sind die entscheidenden Schlüssel für den Erfolg der Nachhaltigkeitsregulierung.

Text: Dr. Andreas Jaensch
Bild: Adobe Stock

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