Written by 15:09 TOP-NEWS, BREXIT

Das Ende der Brexit-Übergangsfrist rückt näher

Seit dem Brexit-Referendum im Juni 2016 verlassen viele Briten das Vereinigte Königreich, emigrieren aufs europäische Festland und beantragen die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Das zeigen die Zahlen des Europäischen Statistikamts Eurostat und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Briten bei Einbürgerungen in Deutschland auf Platz zwei

Allein in Deutschland hat die Zahl der Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft zwischen dem Referendum und Ende 2019 erhalten haben, um 2000 Prozent zugenommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in diesem Zeitraum insgesamt 3.295 britische Staatsbürger in Hessen eingebürgert (Stand: 31. Dezember 2019). Rund 120.000 Briten leben mittlerweile in der Bundesrepublik, davon 2.545 am Finanzstandort Frankfurt am Main (Stand: 31. Dezember 2019 / Hessisches Statistisches Landesamt). Etwa die Hälfte der in Deutschland lebenden Briten wird nach Expertenschätzungen bis Ende des Jahres neben der britischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben, heißt es in einem Artikel des WDR-Korrespondenten Ralph Sina.

Das Vereinigte Königreich rückte damit bei Einbürgerungen in Deutschland auf den zweiten Platz nach der Türkei. Der Ausstieg Großbritanniens aus der EU ist laut Untersuchungen des Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Kooperation mit der Oxford-University mittlerweile für viele Briten der wichtigste Grund auszuwandern und ihrem Heimatland den Rücken zu kehren.

Was bedeutet der Brexit für britische Staatsbürger, die in Deutschland leben?

Michel Barnier, der Beauftragte der EU-Kommission für die Verhandlungen zum EU-Austritt des Vereinigten Königreichs, bereitet die EU auf einen No-Deal-Brexit am 31. Dezember 2020 vor. Bürger und Unternehmen müssten sich auf massive Veränderungen einstellen, teilte er am 4. August 2020 per Twitter mit.

Weniger als ein halbes Jahr vor dem Ende der Übergangsperiode gibt es noch viele unbeantwortete Fragen. Einige von ihnen hat THE LOCAL dem britischen Botschafter, Sir Sebastian Wood, und dem Leiter der Brexit-Taskforce in Deutschland, Axel Dittmann, gestellt:

  • Was könnte ein möglicher No-Deal-Brexit Ende 2020 für die Briten bedeuten, die weiterhin in Deutschland leben und arbeiten wollen?

Für britische Staatsbürger, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Deutschland leben, wurde bereits ein Deal vereinbart und unterzeichnet. Dieser Deal sichert die Rechte von britischen Staatsbürgern in der EU und von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich und daran wird sich nichts ändern, unabhängig vom Ergebnis der Gespräche über die künftige Partnerschaft. Der Ausgang der laufenden Verhandlungen würde nur Menschen betreffen, die sich ab dem 1. Januar 2021 in der EU niederlassen oder arbeiten wollen.

  • Benötigen alle in Deutschland lebenden Briten eine Aufenthaltserlaubnis, um nach dem Ende der Übergangszeit in Deutschland zu bleiben? Was werden die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sein?

Es stehen grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung – eine Entscheidung des Bundestages dazu steht allerdings noch aus.

Option 1: Der Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung sieht vor, dass Briten, die sich am Ende der Übergangszeit rechtmäßig in Deutschland aufhalten, ein Aufenthaltsdokument erhalten. Jeder, der von den Aufenthaltsrechten nach dem Austrittsabkommen profitiert, würde ein automatisches Bleiberecht erhalten.

Option 2: Das Vereinigte Königreich hingegen favorisiert ein Ausweismodell. Dies würde bedeuten, dass das Bleiberecht nicht automatisch besteht, sondern dass man es beantragen müsste und es dann von den jeweils zuständigen Behörden erteilt würde.

  • Müssen britische Staatsbürger ihre Qualifikationen anerkennen lassen?

Eine formale Anerkennung von akademischen Qualifikationen (Bachelor, Master, PhD) ist nur erforderlich, wenn die Absicht besteht, in einem reglementierten Beruf zu arbeiten (z.B. als Architekt/in, Arzt/Ärztin, Entbindungspfleger/Hebamme oder Tiermediziner/in). Ein entsprechender Antrag sollte bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden, damit er nach den derzeitigen Regeln bearbeitet werden kann, auch wenn der Antrag formal erst im nächsten Jahr geprüft wird. Wenn die britischen Qualifikationen bereits in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt wurden, bleibt diese Anerkennungsentscheidung gültig.

Die vollständige Q&A-Session mit Sir Sebastian Wood und Axel Dittmann finden Sie unter: https://www.thelocal.de/20200727/qa-what-does-brexit-mean-for-my-rights-as-a-brit-living-in-germany

Bild: stux/Pixabay

Facebook
Twitter
LinkedIn
(Visited 45 times, 1 visits today)
Close