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DVFA Stellungnahme zur EU Renewed Sustainable Finance Strategy

Grün, Nachhaltigkeit,

Die DVFA Kommission Sustainable Investing hat sich an der jüngsten Konsultation zur EU Renewed Sustainable Finance Strategy beteiligt. Zwar sind bereits viele wichtige Impulse gesetzt worden, aber zusätzliche inkrementelle Maßnahmen in gezielten Bereichen sind dennoch erforderlich, um den Aktionsplan erfolgreich umzusetzen. Die DVFA Kommission hat verschiedene Schwerpunkte herausgearbeitet.

  • Um die Ziele der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen rasch zu erreichen, bedarf es eines beidhändigen Ansatzes: die Verlagerung von Privatkapital in nachhaltigere Investitionen zu belohnen und/oder gleichzeitig davon abzuschrecken, von potenziell schädlichen Aktivitäten zu profitieren. Die Bereitstellung des richtigen ordnungspolitischen Rahmens für die Preisgestaltung (d.h. des CO2-Preises) und der entsprechenden Besteuerungsmechanismen wird eine wichtige Voraussetzung dafür sein.
  • Ein Datenraum für ESG-Daten von Unternehmen würde die Umsetzung des EU-Aktionsplans erleichtern und den Zugang der Finanzmarktteilnehmer zu den Daten verbessern. Die präsentierten Daten sollten keine qualitative oder vorausschauende Bewertung vorschlagen. Eine Datenschnittstelle soll die ESG Researchhäuser nicht ersetzen, sondern den Grad der Datenintegrität und Vergleichbarkeit der erforderlichen und standardisierten ESG-Daten erhöhen.

Die Bewertungen von Unternehmen nach ESG-Kriterien sind nach Ansicht der DVFA Kommission mittlerweile besser standardisiert als oft angenommen (Siehe: Gastbeitrag von Henrik Pontzen und Gunnar Friede). Jedoch bleiben der sachkundige, kritische Umgang mit multiplen ESG-Ratings und die qualitative, schlüssige Gesamtbeurteilung durch den Analysten für nachhaltiges Investieren unverzichtbar und unterstreichen die Stärke des Vermögensverwalters.

Unklarheiten und teilweise schlechte Datenqualität stellen das Konzept des nachhaltigen Investierens nicht in Frage, sondern sind vielmehr ein Auftrag an die Investoren, die Vielfalt der Rating-Agenturen zu unterstützen. Gleichzeitig sollten sie bessere Messmethoden – und im Dialog mit den Unternehmen – ausreichend verlässliche und aktuelle Daten fordern. Es kann auch ein Mandat an die Politik sein, die Daten zu den wichtigsten ESG-Indikatoren besser zu standardisieren.

Die Kommission ist trotz allem für eine stärkere Regulierung der Nachhaltigkeitsberichtpflicht. Solange die Offenlegung von ESG-Daten freiwillig bleibt, können die von Unternehmen offengelegten Daten potenziell positiv verzerrt sein. Bis heute sind in kaum einer Rechtsprechung Unternehmen und Führungskräfte für falsche oder irreführende extrafinanzielle Daten haftbar, die außerhalb der regulierten traditionellen Finanzberichterstattung offengelegt werden. Daher diskontieren die meisten Investoren und Analysten die berichteten ESG-Daten in der Regel und haben ein geringeres Vertrauen in die Qualität der bereitgestellten ESG-Informationen. Darüber hinaus verringern die im Vergleich zur traditionellen Finanzberichterstattung eines Unternehmens seltenen und verzögerten Offenlegungszeiten von ESG-Berichten die Nutzbarkeit. Dies muss behoben werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Webseite der DVFA – Kommission Sustainable Investing oder hier als PDF.

Text: © 2020 DVFA e.V.

Bild: ejaugsburg/Pixabay

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